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Flächennutzungsplan (FNP)

Ziel des Flächennutzungsplans ist die Darstellung der Bodennutzung gemäß städtebaulicher Entwicklung im gesamten Stadtgebiet. Die für Bielefeld bestehenden unterschiedlichen raumbezogenen, z. T. konkurrierenden Nutzungsansprüche sollen hierdurch koordiniert, integriert und gelenkt werden. Aufgabe des Flächennutzungsplans ist laut BauGB für das gesamte Gemeindegebieteine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten unddazu beizutragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Die thematische Ebene "Flächennutzungsplan" stellt als vorbereitender Bauleitplan im Sinne des § 1 (2) BauGB die Art der geplanten Bodennutzung und damit die Grundzüge der Planung dar. Neben zeichnerischen und textlichen Darstellungen nach dem Baugesetzbuch enthält die Ebene auch nachrichtlich übernommene Fachplanungen. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan selbst schafft kein verbindliches Planungsrecht, wirkt sich aber indirekt über die Bindung der Behörden an diesen Plan aus (behördenverbindlicher Plan). Er ist zudem wichtiger Belang bei der Bewertung von Vorhaben im Außenbereich. Eine Ausnahme stellt die Ausweisung von Konzentrationszonen für privilegierte Nutzungen dar. Hier erfüllt der Flächennutzungsplan eine dem Bebauungsplan vergleichbare Funktion. Der Flächennutzungsplan besteht aus zeichnerischen und textlichen Darstellung sowie aus - nach anderen gesetzlichen Vorschriften als dem Baugesetzbuch - nachrichtlich übernommenen oder vermerkten Fachplanungen. Dem Flächennutzungsplan ist ein Erläuterungsbericht beizufügen.

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https://bielefeld01.de/md/WMS/fnp/01?

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