Die Stadt Bielefeld ist in Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Im Bereich des Strafrechts ist das Schiedsamt für Delikte zuständig, bei denen die Staatsanwaltschaft keine öffentliche Anklage erhebt, sondern auf den Weg des Privatklageverfahrens verweist. Das Amt der Schiedsperson ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten.